Halteverbotszone

Ein garantierter Parkplatz für Ihren Umzug

halteverbotszone

Ihre ordnungsgemäßen Halteverbotszonen sichern Ihnen am Umzugstag einen Parkplatz für den Möbeltransporter vor Ihrer alten und neuen Wohnung. Fahrzeuge, die jetzt hier widerrechtlich parken, können problemlos abgeschleppt werden.

Ihre Vorteile: Der Möbeltransporter steht so nah wie möglich an Ihrer Eingangstür und Sie sparen sich die zeitaufwendige Suche nach einem Parkplatz und unnötige Wegstrecken.

Anträge für die Halteverbotszone bzw. die  Schilder müssen spätestens 7-10 Tage vor dem stattfindenden Termin bei der dafür zuständigen Straßenverkehrsbehörde schriftlich eingehen (besser noch 14 Tage).

Anschließend ist eine Abholung erforderlich und spätestens 4 Tage vor Umzugsbeginn sollten sich die Halteverbotschilder beschriftet an Ort und Stelle befinden, damit alle Mitbewohner sich auf die veränderte Parksituation einstellen können. Nach Abfahrt des Möbelwagens müssen die Halteverbotschilder wieder abgebaut, verstaut und zurücktransportiert werden.

Wir wünschen Ihnen einen entspannten Umzug. Und vergessen Sie nicht sich bei Erfordernis mit Halteverbotsschildern abzusichern!